Zusammensetzung Gehaltskosten
Wenn wir hier im Gehälterblog über Gehälter schreiben oder Studien zitieren ist in der Regel vom Bruttojahresgehalt die Rede. Zieht Ihr davon die gesetzlichen Abzüge wie Einkommensteuer und Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ab, bleibt das Nettogehalt, das Euch jeden Monat aufs Konto überwiesen wird. Das ist die Einnahmensituation, die Ihr als Arbeitnehmer seht.
Wie sieht es aber mit den Gesamtkosten auf der Seite Eures Arbeitgebers aus? Wir haben uns mal im Internet umgesehen und auf den Seiten vom AGA Unternehmensverband eine interessante Aufschlüsselung gefunden. Die Beispielrechnung basiert auf tariflichen Rahmendaten in Mecklenburg-Vorpommern, gibt aber eine gute Übersicht wie Bruttogehalt und tatsächliche Gehaltsgesamtkosten zusammenhängen.
Denn zum vertraglich vereinbarten Jahresfixgehalt kommen auf Seiten des Arbeitgebers eine Menge Zusatzkosten dazu. Das sind unter anderem: Weihnachtsgratifikation, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, Insolvenzgeld, Mutterschutzumlage, Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Dazu muss kalkulatorisch eine Urlaubsvertretung berücksichtigt werden.
In Zahlen für ein Beispielgehalt von monatlich fix 2.900 Euro
Bruttojahresgehalt |
34.800 |
Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld |
z.B. 1.054 |
Vermögenswirksame Leistungen (zZ 13,29 € monatlich) |
160 |
Rentenversicherung Arbeitgeberanteil |
3.583 |
Krankenversicherung Arbeitgeberanteil |
2.521 |
Arbeitslosenversicherung Arbeitgeberanteil |
504 |
Pflegeversicherung Arbeitgeberanteil |
351 |
Berufsgenossenschaft (durchschn. |
58 |
Insolvenzgeld (0,1%) |
36 |
Mutterschutzumlage (Durchschnitt) |
79 |
Entgeltfortzahlung bei Krankheit |
504 |
Urlaubsvertretung (kalkulatorisch) |
5.272 |
Gesamte Gehaltskosten / Jahr |
48.923 |
Gesamte Gehaltskosten / Monat |
4.077 |
Aufschlag für Gehaltszusatzkosten |
40,6 % |
(gefunden bei AGA Unternehmensverband. Als PDF zum Nachlesen.)
Bis auf die freiwilligen bzw. tariflichen Sondergratifikationen (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld) sind die genannten Positionen gesetzlich vorgeschrieben und summieren sich auf einen Aufschlag von rund 41 Prozent.
Nicht berücksichtigt sind in dem obigen Beispiel Sonderleistungen, die viele Arbeitgeber in die Verbesserung ihre „Human Resources“ investieren wie z.B. Aufwendungen für Trainings, Arbeitsplatzausgaben, Mitarbeiterverköstigung usw.
Für die nächste Gehaltsverhandlung ist es sicher empfehlenswert, die Gesamtkostenrechnung im Blick zu haben. Denn jeder Euro auf dem eigenen Gehaltszettel bedeutet Faktor 1,4 in der Kostenbilanz Eures Brötchengebers.
Viele Grüße
Jürgen vom Gehälterblog